Sanktionen
Besteht Registrierkassenpflicht und wird keine Registrierkasse genutzt oder verfügt die Registrierkasse über keine technische Sicherheitseinrichtung, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro geahndet.
Weiterführende Links
Registrierkassenpflicht für Unternehmen (→ WKO)
Rechtsgrundlagen
§ 51 Abs 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG)
Letzte Aktualisierung: 7. April 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen